Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am 12.03.2014 das Modell der Kostenausgleichsvereinbarung KAV rechtlich bestätigt. Der BGH urteile dabei über KAV zu fondsgebundenen Renten- (FRV) und Lebensversicherungen (FLV). Risikotarife wie beispielsweise die selbstständige Kostenvereinbarung zur Berufsunfähigkeitsversicherung sind davon ohnehin nicht betroffen....
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 12.03.2014 das Modell der Kostenausgleichsvereinbarung KAV rechtlich bestätigt und stärkt damit die Verbraucherrechte. Die Richter in Karlsruhe stellten in ihrem Urteil klar, dass § 169 Abs. 5 S. 2 Versicherungsvertragsgesetz auf separate Kostenausgleichsvereinbarungen nicht anwendbar ist....